Betreutes Wohnen

Was ist betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform, die älteren Menschen die Möglichkeit gibt, die Vorteile einer selbstbestimmten Haushaltsführung mit den Vorteilen bestimmter Betreuungs- und betreutes WohnenServiceangebote zu verbinden. Sie wohnen dabei in ihrer eigenen, oft barrierefreien und altersgerechten Wohnung, die sie gemietet oder gekauft haben und die sich auch in einer entsprechenden Wohnanlage befinden kann. Häufig findet man auch andere Bezeichnungen für diese Wohnform, wie z. B. Servicewohnen oder unterstütztes Wohnen. Es gilt aber immer, dass die Selbstständigkeit der Senioren und die private Atmosphäre nur insoweit eingeschränkt werden, wie es nötig ist bzw. von den älteren Menschen gewünscht wird.

Hier unterscheidet man zwischen einer Grundversorgung und zusätzlichen Unterstützungsleistungen. Zur Grundversorgung gehören z. B. die Notrufeinrichtung, der Hausmeisterservice oder auch eine regelmäßige Beratung. Wahlweise können dann je nach individuellem Bedarf auch weitere Dienste hinzugezogen werden, wie z. B. hauswirtschaftliche Hilfen, Verpflegungsdienste oder die klassischen Pflegedienstleistungen.

Wann kommt man in Betreutes Wohnen?

Geeignet ist das betreute Wohnen vor allem für Senioren, die noch nicht oder kaum pflegebedürftig sind und damit keine Pflegestufe besitzen.
Sie können die wichtigsten alltäglichen Tätigkeiten noch selbst bewerkstelligen, benötigen allenfalls etwas Unterstützung und das Gefühl der Sicherheit, die diese Wohnform bietet.
Betreutes Wohnen findet aber auch seine Grenzen, wenn aufgrund der gesundheitlichen Situation eines älteren Menschen eine andere Art der Unterbringung und Pflege gefunden werden muss. Da es sich bei dieser Wohnform um keine Einrichtung handelt, die den Richtlinien des Heimgesetzes unterliegt, müssen die betroffenen Senioren meist selbst die Kosten tragen.

Im Einzelfall, wenn z. B. eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, können die Kosten jedoch von der Pflegekasse bis zu einem festgelegten Satz übernommen werden. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn eine bestimmte Behinderung und damit auch bereits eine Pflegestufe vorliegt. Eine solche Behinderung sollte eine vollständig eigenständige Versorgung nicht mehr möglich machen und muss von einer autorisierten Person bestätigt werden. Wichtig dabei ist oft auch der Aspekt, dass hierdurch ein stationärer Aufenthalt, der für den Kostenträger meist teurer ausfällt, vermieden werden kann.

Auch beim Sozialamt können Hilfen wie die “Grundsicherung im Alter” oder Wohngeld beantragt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die eigenen Einkünfte aus Rente oder Vermögen nicht ausreichen und auch keine Angehörigen zur finanziellen Unterstützung herangezogen werden können.

Wie ist die Bezahlung geregelt?

Beim betreuten Wohnen fallen grundsätzlich zwei Kostenpositionen an, die auch in verschiedenen Verträgen geregelt werden. Zum einen der Mietpreis bzw. auch Kaufpreis der Immobilie und zum anderen die Kosten für die Betreuung, die sich in Grundleistungen und zusätzliche Leistungen aufteilen. Die Grundleistungen sind häufig als Pauschalbetrag mit in den Mietvertrag integriert. Auch die Kombination von Miet- und ergänzenden Betreuungsverhältnissen kommt vor, ist aber im Endeffekt oft teuerer und weniger flexibel. Üblicherweise werden die Zusatzdienste, wie solche für die Reinigung und Pflege, jedoch getrennt geregelt und abgerechnet. Während sich die Mietkosten meist nach den üblichen Mietpreisen vor Ort richten, können die Kosten für diese zusätzlichen Serviceleistungen oft stark variieren.

Mit der Einführung von DIN-Normen, wie der DIN 77800 oder DIN 18040 I und II, hat man versucht, hier Qualitätsnormen einzuführen. Ein Vergleich der Anbieter im Bezug auf ihre konkreten Leistungen und Kosten lohnt sich deshalb.