Gesetzlich Versicherte

Die gesetzliche Pflegeversicherung steht in Deutschland allen Personen zu, die auch gesetzlich krankenversichert sind. Damit befinden sich annähernd alle Menschen in Deutschland Gesetzlich Versicherteauch in einer Pflegeversicherung, die vor finanziellen Ausfällen im Alter oder Krankheitsfall schützen soll. Wer die Zahlungen übernimmt und welche Leistungen einem gesetzlich Versicherten in Deutschland zustehen, schwankt hingegen mit der Höhe der Pflegestufe.

Pflegeanspruch bei einer gesetzlichen Pflegeversicherung

Abhängig von der Pflegestufe variiert auch die Höhe der Bezüge pro Monat. Noch einmal unterscheiden muss man zwischen häuslicher Pflege durch direkte Angehörige oder eine professionelle Pflegekraft und einer Pflege in einem stationären Heim. Die Bezüge fallen in den genannten Fällen wie folgt aus:

Bei einer häuslichen Pflege, die direkt durch Angehörige übernommen wird…
– … entfallen 123 Euro pro Monat auf Patienten in Pflegestufe 0, die aber an eine Einschränkung der Alltagskompetenz (meist durch Demenz hervorgerufen) gebunden ist.
– Weitere 244 beziehungsweise 316 Euro erhalten Patienten in Pflegestufe 1 und Pflegestufe 1 mit Demenz.
– 458 Euro beziehungsweise 545 Euro erhalten Patienten in Pflegestufe 2 und Pflegestufe 2 mit Demenz.
– In der abschließenden Pflegestufe 3 beträgt das monatliche Pflegegeld 728 Euro. Die Härtefallregelung trifft nicht zu, da in diesem Fall eine häusliche Pflege nicht mehr möglich und die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist.

Die Sachleistungen fallen erheblich höher aus, da darin auch die Pflege durch einen Pflegedienst enthalten ist. Diese Bezüge staffeln sich wie folgt:
– 231 beziehungsweise 120 Euro entfallen auf die häusliche und stationäre Pflege in Pflegestufe 0.
– 468 beziehungsweise 1.064 Euro erhalten Patienten, die sich in Pflegestufe 1 befinden. Für die häusliche Pflege gilt ein Anstieg auf 689 Euro im Falle einer gleichzeitigen Demenz.
– Zwischen 1.144 und 1.330 Euro bekommen Patienten in Pflegestufe 2 in der häuslichen und stationären Pflege. Liegt eine Demenz vor, erhöht sich der Betrag für die häusliche Pflege auf 1.298 Euro.
– In Pflegestufe 3 und im Härtefall unterscheidet sich die Höhe des Pflichtgelds nicht: 1.612 beziehungsweise 1.995 Euro gibt es in diesen Fällen als Höchstsatz.

Zweck der gesetzlichen Pflegeversicherung

Vorrangig dient die gesetzliche Pflegeversicherung dazu, einem eventuellen Vermögensverlust im Alter vorzubeugen. Da es sich bei dieser Versicherung nicht um eine Vollversicherung handelt – womit also die entstehenden Kosten nicht komplett von der Versicherung getragen werden -, sind häufig auch private Zuschüsse notwendig. Diese werden beispielsweise genutzt, um Pflegeprodukte zu kaufen oder auch einen Zuschuss zu den Kosten für die Pflegeheimunterbringung zu leisten. Damit diese Gelder aus privaten Mitteln nicht zu hoch ausfallen, existiert die gesetzliche Pflegeversicherung: Sie dient seit dem 1. Januar 1995 als Alternative zur damaligen Sozialhilfe und entlastet sowohl die Länder und Kommunen als auch die Privatpersonen.

Höhe der Beiträge

Seit dem 1. Januar 2016 beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung 2,35 % des Einkommens. Wie üblich wird die Hälfte dieses Betrags vom Arbeitgeber übernommen. Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 4.237,50 Euro, maximal bezahlen Angestellt davon 1,175 % – also bis zu 49,79 Euro. Aus den daraus über die Jahre angesammelten Beträgen erfolgt im Bedarfsfall die Bezahlung der Pflegekräfte, der Unterkunft, des Pflegeaufwands und der Kosten für alltäglich benötigte Produkte.