Pflegeantrag stellen

Wie stelle ich einen Pflegeantrag?

Den Antrag auf Pflege könnePflegeantragn Sie formlos bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung stellen. Auch müssen Sie diesen nicht unbedingt schriftlich einreichen, denn er kann ebenso per Telefon gestellt werden. Häufig erhalten Sie dann ein Formular, das Sie ausfüllen müssen.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, wird sich ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei Ihnen melden, der Ihren Pflegebedarf bei Ihnen zu Hause beurteilt. Basierend hierauf werden Sie seit dem 01.01.2017 in einen Pflegegrad eingeteilt. Zuvor erfolgte die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe. Je nach dieser Eingruppierung erhalten Sie die gesetzlichen Leistungen, wobei Ihnen das Ergebnis des Gutachtens mit dem Pflegebescheid von Ihrer Krankenkasse zugesandt wird.

Falls Sie eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, so schicken Sie eine Kopie dieses Pflegebescheids an Ihre Versicherungsgesellschaft, um die vereinbarten Leistungen zu bekommen.

Sollten Sie eine private Vollversicherung abgeschlossen haben, dann sendet Ihre Gesellschaft nach Antragstellung Ihnen ebenso die notwendigen Dokumente zu. Hier besucht Sie ein Gutachter des Unternehmens “MEDICPROOF”, als medizinischer Dienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen. Er nimmt auch die Bestimmung Ihres speziellen Pflegegrades vor.
Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Antragstellung benötigen, dann können Sie sich beispielsweise von einer Pflegeberatungsstelle oder Pflegeversicherung unterstützen lassen.

Worauf Sie bei einem Pflegeantrag besonders achten sollten

Wenn Sie einen solchen Antrag stellen, ist die Beachtung einiger Punkte äußerst wichtig. Es ist beispielsweise unabdingbar, dass Sie im eigenen Namen handeln. Dies heißt, dass immer Sie, als Betroffener oder Betroffene, und nicht einer Ihrer Angehörigen, den Antrag stellen muss. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Pflegeantragstellung wegen der Beeinträchtigung geistiger Fähigkeiten ausgeschlossen ist und dem Antrag eine Vollmacht beigefügt wurde. Folgende Antragsvarianten innerhalb der Pflege gibt es:

  • Antrag auf teilstationäre PflegeAntrag auf vollstationäre Pflege
  • Antrag auf ambulante Pflege
  • Antrag auf Behindertenpflege
  • Antrag auf Kurzzeitpflege
  • Antrag auf Verhinderungspflege
  • Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen

Trotz eines ähnlichen Aufbaus kann die Ausführung des Antrags von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden sein. Bei jedem Antrag müssen Sie jedoch Ihre persönlichen Daten, wie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Anschrift, die Versicherungsnummer sowie Ihr Geburtsdatum angeben. Häufig werden ergänzend auch noch andere Informationen benötigt, wie beispielsweise der Name Ihres behandelnden Arztes.

Weitere wichtige Details

Nachdem Ihr Pflegeantrag bei Ihrer Versicherung eingegangen ist, muss innerhalb von fünf Wochen ein schriftlicher Bescheid erfolgen. In besonderen Situationen, beispielsweise wenn Sie im Krankenhaus liegen, ist diese Frist noch kürzer. Falls Ihr Pflegeantrag abgelehnt wurde, steht Ihnen eine Widerspruchsfrist von vier Wochen zu. Generell müssen Sie Ihren Widerspruch nicht begründen. Hinsichtlich Ihrer Erfolgschancen ist jedoch eine Begründung ratsam. Sie können sich diesbezüglich mit Ihrem Hausarzt besprechen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Gutachten an Ihren Arzt oder Ihre Anschrift schicken zu lassen. Sollte Ihr Widerspruch von der Pflegeversicherung beziehungsweise der Pflegekasse zurückgewiesen werden, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen Klage einreichen.

Wann ist es empfehlenswert, den Pflegeantrag zu stellen?

Ihr Gesuch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung sollten Sie so schnell wie möglich stellen, da der Zeitpunkt Ihres Antrags entscheidend für den Beginn der Leistungen ist. Mit dem Anfang der Pflegebedürftigkeit ist es darüber hinaus ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen, denn dies ist ein wichtiger Nachweis zur Begründung Ihres Pflegebedarfs.

 

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