Pflegeleistungen

PflegeleistungenIm höheren Lebensalter oder nach einem Unfall pflegebedürftig zu werden, hat für jeden Betroffenen unterschiedliche Auswirkungen. Der Gesetzgeber geht hierauf im System der gesetzlichen Pflegeversicherung ein und bietet ein breites Spektrum an Pflegeleistungen, um eine individuell sinnvolle Versorgung zu gewährleisten.

Wesentlich zu unterscheiden ist zwischen Grundleistungen in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sowie gesondert zu beantragenden Pflegeleistungen nach besonderen Anforderungen des Pflegebedürftigen. In welchem Umfang die gesetzliche Pflegekasse monatlich eine finanzielle Unterstützung bietet, hängt von den benötigten Pflegeleistungen sowie der zugeteilten Pflegestufe ab, die zukünftig durch fünf Pflegegrade abgelöst wird.

Grundlegende Pflegeleistungen und ihre Unterschiede

Die Gewähr von Pflegegeld gehört zu den wichtigsten Pflegeleistungen, die vorrangig in der Betreuung durch Angehörige zu Hause eine Rolle spielt. Über den gewährten Geldbetrag können der Pflegebedürftige und seine Verwandten frei verfügen, beispielsweise um Umbauten im wohnlichen Umfeld vorzunehmen oder die Kosten von Behandlungen und Medikamenten zu kompensieren. Bei einem erhöhten Betreuungsbedarf nach der bisherigen Pflegestufe 0 kann Pflegegeld auch für Gruppenangebote oder gelegentliche Dienstleistungen eines Pflegebetriebs eingesetzt werden, die entsprechenden Rechnungen sind bei der Pflegekasse einzureichen.

Bei Pflegesachleistungen handelt es sich um Pflegeleistungen, die durch einen professionellen Pflegedienst erbracht werden. In diesem Fall kommt es nicht zu einer Auszahlung von Geld an den Pflegebedürftigen, stattdessen rechnet die Pflegekasse direkt mit dem betreuenden ambulanten oder stationären Betrieb ab. Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, beispielsweise wenn eine teilweise Betreuung durch Angehörige sowie einen professionellen Pflegedienst vorliegt. Je nach Situation können ergänzende Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse eingefordert werden, z. B. als Krankenhausverhinderungspflege. Zu nennen sind außerdem Sonderleistungen für spezielle Lebenssituationen, beispielsweise als Nacht-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

Deutscher Pflegebegriff und Unterschiede zu anderen Nationen

Das deutsche Pflegeversicherungssystem erweist sich im Vergleich zu anderen Nationen als leistungsstark und gewährt bereits frühzeitig Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse. Im Unterschied zu anderen europäischen Nationen werden vergleichsweise hohe Pflegebeträge gewährt, noch deutlicher wird der Systemunterschied im Vergleich mit den USA. Diese unterhalten mit Medicaid zwar ein vergleichbares Vorsorgekonzept, für dessen Leistungen eine Bedürfigkeitsprüfung absolviert werden muss. Eine Leistungsgewähr tritt jedoch nicht direkt mit Beginn einer Pflegebedürftigkeit ein.

In den Vereinigten Staaten ist es typisch, im höheren Lebensalter in ein Altenheim zu ziehen, wobei für die Versorgung zunächst ein wesentlicher Teil des Privatvermögens herangezogen wird. Erst hiernach wird die Beantragung von Leistungen über Medicaid möglich, wobei anschließende die individuell benötigten Pflegeleistungen individuell mit der gebuchten Pflegekraft vereinbart werden. Auch wenn in Deutschland das Privatvermögen des Pflegebedürftigen und dessen direkter Verwandter nicht geschützt ist, hilft der Staat bereits ab einer erstmals festgestellten Pflegebedürftigkeit finanziell weiter.

Pflegeleistungen und ein neues Verständnis von Bedürftigkeit

Aufgrund praktischer Erfahrungen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften hat sich der Pflegebegriff in Deutschland über die Jahrzehnte verändert. Wurde bei Einführung des Systems vorrangig auf körperliche Bedürftigkeit geachtet, spielen soziale und psychische Aspekte sowie Demenz-Erkrankungen eine immer wichtigere Rolle. Durch die Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade sollen zukünftig die Pflegeleistungen besser an den tatsächlichen Bedarf des einzelnen Betroffenen angepasst werden. Auf dieser Basis sollte nach der Systemumstellung überlegt werden, ob die gewährten Grundleistungen individuell ausreichen.