Pflegesachleistungen

PflegesachleistungenIm Falle einer Pflegebedürftigkeit reicht die häusliche Betreuung durch Angehörige nicht immer aus, um sämtliche Bedürfnisse im Alltag des Bedürftigen abzudecken. Die Beauftragung eines professionellen, ambulanten Pflegedienstes oder die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung sind die Folge.

Das gesetzliche Pflegesystem in Deutschland sichert hierfür eine finanzielle Unterstützung nach SGB XI zu. Gewährt wird diese durch sogenannte Pflegesachleistungen, die allen Pflegebedürftigen mit Einstufung in eine der drei Pflegestufen (zukünftig: Pflegegrade) bei einer professionellen Pflegebetreuung zusteht. Die Leistungen sind wie Pflegegeld bei der regional zuständigen Pflegekasse zu beantragen, die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem ermittelten Grad der Pflegebedürftigkeit.

Abgrenzung von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

Pflegegeld und Pflegesachleistungen stellen die beiden wichtigsten Leistungsformen dar, die Pflegebedürftige aus der gesetzlichen Pflegekasse erhalten. Beim Pflegegeld handelt es sich um eine rein finanzielle Leistung, die vom Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen bei einer häuslichen Pflege frei eingesetzt werden kann. Pflegesachleistungen sind hingegen zweckgebunden und werden ausschließlich für Hilfen und Dienstleistungen eingesetzt, die professionelle Pflegedienstleister erbringen. Eine Auszahlung der Sachleistungen an den Pflegebedürftigen findet nicht statt.

Der Bezug von Pflegesachleistungen und Pflegegeld schließt sich nicht aus und ist bei einer aufgeteilten, häuslichen Pflege üblich. In dieser Situation erhalten Angehörige ein Pflegegeld für die private Betreuung des pflegebedürftigen Familienmitglieds, für eine zusätzliche Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst werden Pflegesachleistungen gewährt. Gewährt werden die Sachleistungen ausschließlich für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen, nicht vom System erfasst wird die sogenannte Behandlungspflege.

Aktuelle und zukünftige Höhe der Pflegesachleistungen

Nach Beantragung der Pflegesachleistungen bei der zuständigen Pflegekasse findet die Erstellung eines Gutachtens durch den MDK statt, der neben einer generellen Pflegebedürftigkeit die Einstufung in eine Pflegestufe/einen Pflegegrad zu entnehmen ist. Die ermittelte Stufe gibt die Höhe der monatlichen Sachleistungen vor:

  • Pflegestufe I: 468 Euro
  • Pflegestufe II: 1.144 Euro
  • Pflegestufe III: 1.612 Euro

Die Werte gelten seit der letzten Anpassung des gesetzlichen Pflegesystems im Jahr 2015, mit der Umstellung auf Pflegegrade nach der Pflegereform 2016/17 werden sich die gewährten Pflegesachleistungen auf 689 bis maximal 1.995 Euro belaufen. Gewährt werden sie ausschließlich in den Pflegegraden 2 bis 5, da im ersten Pflegegrad nicht von der Notwendigkeit einer professionellen Pflegebetreuung ausgegangen wird.

Abrechnung der Pflegesachleistungen und weitere Besonderheiten

Um die Zweckbindung der gewährten Pflegesachleistungen zu gewährleisten, rechnet die zuständige Pflegekasse nicht direkt mit dem Pflegebedürftigen ab. Stattdessen muss dieser den Pflegedienst oder die stationäre Pflegeeinrichtung benennen, von der eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Abrechnung der Pflegesachleistungen gestaltet sich für den Betroffenen deshalb vergleichsweise stressfrei, über eine Rechnungsstellung lassen sich die abgerechneten Leistungen vom Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen eindeutig nachvollziehen.

Gerade bei einer stationären Unterbringung sollten Betroffene bedenken, dass die gewährten Pflegesachleistungen nur selten ausreichen, um alle monatlich anfallenden Pflegekosten zu decken. Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen werden unabhängig von den gewährten Pflegesachleistungen die Sicherheit haben wollen, dass die Finanzierung der gesamten Pflege gesichert ist und sich nicht nur auf die gewährleisten Sachleistungen verlassen wird. Eine Beratung durch die Pflegekasse oder den ausgewählten Pflegeanbieter ist daher sehr zu empfehlen, damit Pflegesachleistungen und private Zuzahlungen sinnvoll eingesetzt werden.