Pflegetagegeldversicherung

Was ist die Pflegetagegeldversicherung?

Wenn Sie sich für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung entscheiden, erhalten Sie bei Pflegebedürftigkeit einen vertraglich vereinbarten Tagessatz, wobei Sie die Höhe des Betrages, den die Versicherungsgesellschaft Ihnen in einem solchen Falle zahlt, bei Vertragsabschluss selbst festlegen können. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind hierbei unerheblich, und es ist auch ebenso bedeutungslos, welchen Anteil Ihre gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt. Der Vorteil einer solchen Versicherung besteht darin, dass Sie selbst mit darüber entscheiden können, für welchen Posten Sie das Pflegegeld verwenden möchten. So können Sie dieses beispielsweise nutzen für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes, für pflegende Angehörige oder andere Personen, die Sie unterstützen. Falls Sie diese Versicherung abschließen, ist es auch egal, ob Sie in Ihren eigenen Räumlichkeiten oder in einem Heim gepflegt werden. Daher wählen Sie bei der Absicherung mithilfe einer Pflegetagegeldversicherung eine flexible Alternative.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Pflegetagegeldversicherung rechnen?

Wie hoch die Summe der zu zahlenden monatlichen Versicherungsprämie sein wird, hängt von Ihrem Alter und natürlich der von Ihnen gewünschten Höhe des Pflegetagegeldes ab. Auch spielt Ihr aktueller Gesundheitszustand bei der Berechnung des Beitrages eine wichtige Rolle. Je früher Sie sich für eine solche Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit entscheiden, desto niedriger sind auch die monatlichen Kosten für Ihre Pflegetagegeldversicherung.

Warum ist der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung zu empfehlen?

Viele Menschen glauben immer noch, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Pflegefall ausreichend seien und bezweifeln daher den Sinn einer privaten zusätzlichen Absicherung beispielsweise durch eine Pflegetagegeldversicherung. Der gravierende Faktor, wenn Sie sich alleine auf die gesetzlichen Leistungen verlassen, besteht darin, dass die Höhe der anfallenden Kosten und die gezahlten gesetzlichen Beträge für sich genommen einfach nicht zur Abdeckung aller im Pflegefall finanziell anfallenden Aufwendungen ausreichen.

Wie ist die Situation, wenn Sie sich alleine auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verlassen?

Sowohl die Sachleistungen als auch das Pflegegeld liegen in der gesetzlichen Pflegeversicherung oft weit unter den benötigten finanziellen Mitteln. Damit Ihre Angehörigen oder das Sozialamt nicht für die Kosten aufkommen müssen, ist es beinahe unabdingbar, dass Sie sich, wenn möglich schon in jungen Jahren, um den Abschluss einer solchen Versicherung kümmern. Auch kann es geschehen, dass die restlichen Pflegekosten Ihr Privatvermögen aufzehrt. Zu diesem zählen alle Einkünfte aus Ihrer Rente sowie all Ihre Ersparnisse. Damit dient die Pflegetagegeldversicherung nicht nur Ihrer finanziellen Absicherung, sondern auch der finanziellen Sicherheit Ihnen nahe stehenden Personen.

Die gesetzlichen Pflegesachleistungen sowie das Pflegegeld richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe, wobei lediglich monatliche Höchstwerte ausbezahlt werden. So betragen beispielsweise die Sachleistungen bei der derzeit noch geltenden Pflegestufe III nur 1.612 Euro pro Monat, die in Härtefällen auf maximal 1.995 Euro monatlich aufgestockt werden können. Bei gleicher Pflegestufe erhalten Betroffene nur 728 Euro Pflegegeld im Monat. Ein Platz in einem Pflegeheim kann jedoch monatlich bis zu 3.000 Euro und mehr kosten. Den Rest müssen Sie Monat für Monat aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen, was für viele Menschen jedoch nicht möglich ist. Mit dem Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung reduziert sich Ihr Eigenanteil ganz erheblich. Im günstigsten Fall kann diese Versicherung sogar all Ihre anfallenden Kosten im Pflegefall decken.