Versicherungen

VersicherungenVersicherungen im Pflegebereich sind eine der fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungswesens. Die Pflegeversicherung dient generell dazu, Kosten zu decken, die bei der Pflege von alten und/oder kranken Menschen im Laufe der Zeit anfallen. Damit ist diese Versicherung auch eine Absicherung gegen eine eventuell notwendige Sozialhilfe, welche die Bedürftigen in Anspruch nehmen müssten, wenn Sie nicht über eine Pflegeversicherung verfügen würden.

Wann treten Versicherungen im Pflegebereich in Kraft?

Die Pflegeversicherung in der uns bekannten Form existiert seit dem 1. Januar 1995 und wird immer dann wirksam, wenn ein erhöhter Bedarf an Pflege für einen Patienten vorliegt. Dieses Maß an Pflege kann sowohl alltägliche Aufgaben wie die körperliche Hygiene, Ernährung oder Mobilität umfassen. Gleichzeitig fallen aber auch wirtschaftliche Aspekte unter die Pflegeversicherung: Menschen mit neurologischen Schäden etwa sind nur selten dazu in der Lage, hauswirtschaftliche Aufgaben im gewohnten Rahmen zu erfüllen. Für ein Inkrafttreten der Pflegeversicherung muss der Bedarf nach Pflege für mindestens die nächsten sechs Monate gegeben sein.

Versichert ist in Deutschland automatisch jede Person, die gesetzlich oder privat krankenversichert ist. In diesen Fällen wird der Patient automatisch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegeversicherung. Annähernd die gesamte Bevölkerung in Deutschland ist somit zu einem mehr oder weniger hohen Grad pflegeversichert.

Wozu dient die Pflegeversicherung?

In erster Linie sollen privat verfügbare Mittel für die eigene Pflege durch die Pflegeversicherung entlastet werden. Ältere, häufig auch kranke Menschen müssen nicht mehr zwingend Sozialhilfe in Anspruch nehmen, sondern können sich auf die Leistungen der Pflegeversicherungen berufen. Häufig sind es auch geänderte Familienstrukturen, die dafür verantwortlich sind, dass eine Pflege durch Familienangehörige heute nicht mehr in angemessenem Rahmen stattfinden kann.

Zusätzlich wurde die Pflegeversicherung ins Leben gerufen, um die Kommunen und Länder finanziell zu entlasten: Etwa 6,5 Milliarden Euro flossen 1991 in die Sozialhilfe, etwa eine halbe Million Menschen benötigte damals Sozialhilfe. 2005 stieg diese Zahl auf zwei Millionen Patienten. Ohne die Pflegeversicherung wären die Kosten für die Sozialhilfe explodiert und hohe Schulden wären auf Landkreise, Kommunen und Länder zugekommen.

Welche Fälle deckt die Pflegeversicherung ab?

Es handelt sich bei der Pflegeversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – nicht um eine Vollversicherung. Die erbrachten Leistungen werden also nicht im vollen Umfang von den Pflegekassen übernommen. Stattdessen steht abhängig vom Pflegegrad (von 0 bis 3) der betroffenen Person ein monatliches Budget zur Verfügung, mit dem die Ausgaben gedeckt werden müssen. Reicht das Budget nicht aus, müssen die zusätzlich notwendigen Kosten aus privaten Mitteln gedeckt werden.

Wie hoch die Pflegesachleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung ausfallen, wird anhand der folgenden Punkte deutlich:

– In Pflegestufe 0 betragen die Bezüge maximal 231 Euro.
– In Pflegestufe 1 wird dieser Betrag auf bis zu 689 Euro angehoben.
– Patienten in Pflegestufe 2 bekommen bis zu 1.298 Euro.
– In Pflegestufe 3 und im Härtefall steigen die Bezüge auf 1.612 beziehungsweise 1.995 Euro.

Von diesen Bezügen wird alles bezahlt, was der Patient für sein Leben braucht. Darunter fallen also die Kosten für die eventuell notwendigen Pflegekräfte, Pflegeprodukte, Kosten für die möglicherweise notwendige Unterbringung in einem Pflegeheim und dergleichen mehr. Generell gilt, dass private Krankenversicherungen teurer sind, aber auch höhere Leistungen anbieten.