Die NBA-Module 4 bis 6

Mit Hilfe von Modul 4 des neuen Begutachtungsassessments…

…bewertet der Prüfer die Selbstversorgung des Betroffenen. An dieser Stelle werden die Fragen danach geklärt, ob er in der Lage ist, seine eigenen Grundbedürfnisse noch ausreichend zu erfüllen. Zur Selbstversorgung zählen

  • das Essen und Trinken,
  • die Körperpflege in Form von Waschen, Duschen oder Baden, Rasieren, Kämmen, Zähneputzen,
  • das An- und Auskleiden,
  • das Ausscheiden und
  • der Umgang mit eventuell erforderlichen Hilfsmitteln bei Harn- oder Stuhlinkontinenz.

Modul 4 ist ähnlich wie Modul 1 auf die Aktivität des Betroffenen ausgerichtet. Es geht weniger um kognitive Fähigkeiten, sondern mehr um strukturierte Tagesabläufe, Mobilität und das logische Erkennen von Handlungsabläufen. Modul 4 wird bei der Abschlussbetrachtung des Gutachters mit 40 Prozent bedacht. Dieser Umstand zeigt, dass Modul 4 die höchste Wichtigkeit bei der Bewertung der verbliebenen Fähigkeiten des Betroffenen zu kommt, da es die Grundverdorgung und -bedürfnisse enthält. Menschen, die die vorgestellten alltäglichen Aufgaben nicht mehr eigenständig erledigen können, drohen Unterernährung und Verwahrlosung.

Die Punkte werden innerhalb von Modul vier nach dem Grad der selbstständigen Erfüllung der geforderten Aufgaben vergeben – ebenfalls ähnlich zu Modul 1. Demnach steht die Punktzahl 0 für eine gute Selbstständigkeit des Betroffenen. Die Ausprägung 1 sagt aus, dass dieser überwiegens selbstständig handelt. Die Punktzahl 2 wird vergeben, wenn der Prüfer der Ansicht ist, dass der Patient die Aufgaben überwiegend unselbstständig erfüllt und die Ausprägung 3 bescheinigt eine unzureichende oder gar völlig fehlende Selbstständigkeit.

Das fünfte Modul innerhalb des NBA…

…behandelt die Bewältigung von und den selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Hier soll also geklärt werden, inwieweit der Betroffene in der Lage ist, sich medizinisch selbst zu versorgen. Viele krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen können von Patienten selbst bewältigt werden. Wenn jedoch beispielsweiese Medikamente falsch eingenommen werden, kann es gefährlich werden. Auch besteht die Gefahr von Infektionen, wenn der Betroffene nicht selbstständig in der Lage ist, die Reinigung beziehungsweise Versorgung eines eventuellen Stomas durchzuführen. Folgende Maßnahmen werden durch den Prüfenden des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder der Medicproof GmbH begutachtet:

  • Arzt- und Therapiebesuche,
  • mitunter zeitaufwenige therapeutische Maßnahmen in der häuslichen Umgebung,
  • die medikamentöse Selbstversorgung in Form von oralen Präparaten oder Injektionen,
  • die Unterstützung mit Sauerstoff oder das Absaugen der Atemwege,
  • Messung und richtige Deutung von Körperzuständen,
  • Kälte- oder Wärmebehandlungen,
  • Einreibungen,
  • Wunderversorgung und Verbandswechsel und
  • die Versorgung eines Stomas und regelmäßige Einmal-Katheterisierung.

Die Punkte von 0 bis 3 werden in Modul 5 danach vergeben, wie häufig eine Unterstützung bei den genannten Tätigkeiten und Maßnahmen monatlich benötigt wird. So vergibt der Gutachter 0 Punkte für einen Monat, wenn für die einzelnen Aspekte der medizinischen Versorgung seltener als einmal im Monat Hilfe benötigt wird. Je mehr Hilfe benötigt wird, desto mehr Punkte werden vergeben.

Modul 6 des neuen Bewertungsassessments…

…betrachtet die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Innerhalb dieses letzten Moduls wird geprüft, ob der Betroffene in der Lage ist, seinen Alltag strukturiert zu gestalten. Hierbei geht es weniger darum, ob er sich zurecht findet oder seine Grundbedürfnisse adäquat befriedigen kann, sondern vielmehr darum, ob er in der Lage ist, sich zu beschäftigen, in die Zukunft zu planen, Verabredungen nachzukommen und so weiter. An dieser Stelle wird unter anderem das Zusammenspiel von kognitiven und motorischen Fähigkeiten überprüft. Konkret zählen zu Modul 6

  • das Erkennn von Ermüdung und das anschließende Ausruhen beziehungsweise Schlafen,
  • die aktive Suche nach Beschäftigung,
  • die Planung in die Zukunft,
  • Interkation zu Personen im direkten Umfeld und das Aufrechterhalten von Kontakten außerhalb dieses Umfeldes und
  • die bewusste Gestaltung des eigenen Tagesauflaufs inklusive angemessener Reaktionen auf eventuell auftretende Veränderungen.

Besonders letztgenannter Punkt ist interessant, da jederzeit unerwartete Ereignisse eintreten können. Wichtig ist es in diesen Fällen, dass der Betroffene nicht den Kopf verliert und dem vermeintlichen Problem ratlos gegenübersteht, sondern möglichst souverän handelt und in der Lage ist umzuplanen. Der Prüfer bewertet innerhalb von Modul 6 nach dem Grad der Selbstständigkeit – so wie in den Modulen 1 und 4. Handelt der Betroffene selbstständig, wird eine 0 vergeben. Ist sein Handeln als nur eingeschränkt selbstständig einzuschätzen, vergibt der Prüfer die Punktzahl 1. Für eine überwiegend unselbstständige Erfüllung der Gestaltung des eigenen Alltagslebens und der sozialen Kontakte, ist die Ausprägung 2 vorgesehen. Kann der Betroffene nicht mehr selbstständg handeln, sind die genannten Tätigkeiten seitens des Prüfers mit 3 zu bewerten.