Wohngemeinschaft

Was ist eine Wohngemeinschaft für ältere Menschen?

Neben dem Bestehen vieler spezifischer Wohngemeinschaften für Senioren ist diese Einrichtung, die häufig auch “ambulante Hausgemeinschaft” genannt wird, für ältere Menschen gedacht, die entweder schon in ReWohngemeinschaftnte gegangen sind oder kurz davor stehen, in den Ruhestand zu gehen. Entstanden ist dieses gemeinschaftliche Leben aus der Motivation heraus, im Alter nicht alleine leben zu wollen, wobei jedoch, so lange es geht, jeder seine eigene Individualität lebt. In solchen Wohngemeinschaften leben die Senioren eigenverantwortlich und vor allem selbstbestimmt. Das Charakteristische dabei ist hier die Solidargemeinschaft, in der sich alle Bewohner gegenseitig bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben unterstützen. Meist teilen sich die Personen ein Haus, in der jeder Mitbewohner seine separate Wohnung besitzt.

In der Regel werden die Räumlichkeiten ergänzt durch zusätzliche Gemeinschaftsräume für besondere Aktivitäten, Feste sowie weitere Veranstaltungen jeglicher Art. Meist gibt es dort auch eine große Küche und /oder einen zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Garten. Bevorzugt ziehen ältere Menschen in diese Wohngemeinschaften ein, solange sie noch vital sind. Falls ein Bewohner pflegebedürftig wird, übernehmen die Betreuung in der Regel externe Dienstleister wie beispielsweise ein professioneller Pflegedienst.

Wenn Sie diese Art des Wohnens im Alter bevorzugen, wie finden Sie nun eine geeignete Senioren-WG?

Eine gute Möglichkeit bietet Ihnen die Suche über Internetportale, vorausgesetzt Sie sind internetaffin. Auch der Blick in Zeitungsanzeigen ist hilfreich. Darüber hinaus können Ihnen Pflegeberatungen und ambulante Pflegedienste geeignete Wohngemeinschaften aufzeigen. Das Wichtigste ist natürlich der soziale Aspekt, das bedeutet, dass Sie sich mit Ihren neuen Mitbewohnern verstehen und austauschen können. Daher sind gerade Angebotsportale im Netz empfehlenswert, denn hier können Sie sich oft, neben Informationen über die verfügbaren Räumlichkeiten, auch über die etwaigen Interessen Ihrer künftigen Mitbewohner in Kenntnis setzen. Vergessen Sie bitte auch nicht darauf zu achten, dass Ihr künftiges Domizil barrierefrei ist.

Weiterhin ist es nützlich, im Vorfeld genau zu klären, welche Tätigkeiten die Senioren selbst ausführen können und bei welchen Aktivitäten sie Unterstützung benötigen, wie beispielsweise durch eine Haushaltshilfe. Ebenso sind klare mietvertragliche Regelungen bezüglich der Miete sowie gegebenenfalls eines Auszuges unabdingbar. So banale Angelegenheiten wie die Haltung eines Haustieres oder Besuchszeiten Ihrer Verwandten und Freunde sollten Sie ebenfalls vorab festlegen, um etwaigen Konflikten vorzubeugen.

Wie ist die Bezahlung innerhalb einer Senioren-Wohngemeinschaft geregelt?

Eine generelle Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, da es immer darauf ankommt, für welches Objekt Sie sich entscheiden. Meist werden jedoch alle Angelegenheiten, wie beispielsweise die Entrichtung der Miete und die Bezahlung der Haushaltskosten entweder von Ihnen selbst oder Ihren Angehörigen übernommen.

Gegebenenfalls erhalten Sie als Mitglied einer Wohngruppe auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse aber auch zusätzlich zu etwaigen sonstigen Leistungen eine monatliche Pauschale von 205 Euro, gemäß § 38 a SGB XI. Diese heißt “Wohngruppenzuschlag”, wobei eine Wohngruppe mindestens aus drei Personen bestehen muss. Ebenso hat der Gesetzgeber eine sogenannte “Anschubfinanzierung” für altersgerechte oder barrierearme bauliche Veränderungen der gemeinsamen Wohnung einer Senioren-WG vorgesehen. Hier beträgt die Höhe der Förderung 2.500 Euro, maximal jedoch 10.000 Euro je Bewohner einer solchen Wohngemeinschaft. Dabei zählt grundsätzlich jedes Mitglied einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis.