Pflegegeld

Sollte sich nach dem medizinischen Gutachten herausstellen, dass Sie in den Pflegegrad 2-5 eingeteilt wurden, dann erhalten Sie von ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung monatliche Zuschüsse in Form von Pflegegeld. Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe 1 eingeteilt wurden, erhalten kein Pflegegeld. Sobald Sie in Pflegegrad 2-5 eingestuft wurden, erhalten die Angehörigen, die Sie pflegen einen …

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