Das Neue Begutachtungsassessment

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)

Seit dem 1. Januar 2017 wird die Einteilung von Pflegebedürftigen nicht mehr in Pflegestufen, sondern in Pflegegrade vorgenommen. Nach der Antragsstellung besucht ein Gutachter den Pflegebedürftigen. Bei gesetzlich Versicherten ist dies ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten ein Prüfer der MEDICPROOF GmbH. Dieser beurteilt den Grad der Einschränkung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Grundlage für die Beurteilung ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dabei handelt es sich um eine Art Fragebogen, bei dem in unterschiedlichen Bereichen Punkte vergeben werden. Mit Hilfe der Gesamtpunktzahl wird am Ende der Pflegegrad ermittelt. 

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Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment (NBA)?

Das “Neue Begutachtungsassessment” (NBA) basiert auf einem zum 1. Januar 2017 eingeführten Punktesystem. In sechs Modulen, die sich nach unterschiedlichen Lebensbereichen richten, werden Punkte vergeben. Die Zahl der Punkte richtet sich dabei nach dem Grad der Einschränkung des Pflegebedürftigen in körperlichen, psychischen und kognitiven Bereichen. Es wird also geprüft, welche Situationen und Aufgaben er noch alleine bewältigen kann, sowie wo und wieviel Unterstützung er benötigt. Je nachdem, wie groß der Hilfebedarf ist, werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Als nächstes werden die vergebenen Punkte je Modul zusammengezählt. Bei der Errechnung der Gesamtpunktzahl werden die Module unterschiedlich gewichtet:

  1. Mobilität: 10 %
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 15 % (gemeinsam mit Modul 3)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: siehe Modul 2
  4. Selbstversorgung: 40 %
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: 20 %
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 %

Am wichtigsten ist im neuen Begutachtungsassessment also die Frage, inwieweit der Pflegebedürftige noch in der Lage ist, sich selbst zu versorgen (Modul 4). Insgesamt können so bis zu 100 Punkte erreicht werden. Dabei gilt: Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher ist am Ende der Pflegegrad.

Pflegewissen

Die Module des NBA