Beitragssätze

coins-948603_1280Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die jüngste Säule im gesetzlichen Sozialversicherungssystem in Deutschland. Wie die etablierten Formen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung hat der Gesetzgeber in den 1990er Jahren die Notwendigkeit erkannt, sich auf Millionen von Pflegebedürftigen über die Jahrzehnten hinweg einzustellen und eine verpflichtende Beitragszahlung für alle sozialversicherten Bundesbürger einzuführen. Seit dem Jahr 1995 sind alle Angestellten und Rentner zur Einzahlung in das gesetzliche Pflegesystem verpflichtet, wobei die Beitragssätze über die Jahrzehnte mehrfach angepasst wurden. Wie der aktuelle Beitragssatz entstanden ist und wie er sich zusammensetzt, soll im Folgenden aufgezeigt werden.

Gesetzlich vorgeschriebene Beitragssätze – warum überhaupt?

Die gesellschaftlichen Entwicklungen machen die Pflege von Angehörigen im höheren Lebensalter zu einer immensen Herausforderung. So wird aus beruflichen Gründen häufig die Heimatregion verlassen, so dass Kinder nicht mehr für die Pflege und Betreuung ihrer Eltern aufkommen können. Die Beauftragung eines professionellen Pflegedienstes ist in solchen Situationen unvermeidlich und bringt Kosten mit sich, die nur selten privat gemeistert werden können. Eine private Vorsorge auf freiwilliger Basis würde nur von den wenigsten Bundesbürger durchgeführt, weshalb der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer verpflichtenden Vorsorge gegeben sah.

Bei Einführung des Systems im Jahr 1995 lag der Beitragssatz bei lediglich 1,0 %, über die Jahre wurde er schrittweise auf 2,35 % als Regelbeitrag mit einigen Ausnahmen angehoben. Im Rahmen der Pflegereform 2016/17 wurde bereits eine erneute Anhebung des Betrags um 0,2 Prozentpunkte angekündigt, allerdings soll dies der letzte Anstieg für Jahre hinweg bleiben. Langfristig dürfte das deutsche Pflegesystem jedoch noch kostspieliger werden, alleine weil die Anzahl der pflegebedürftigen Personen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erheblich ansteigen dürfte.

Die aktuellen Beitragssätze und ihre Zusammensetzung

Der aktuell von allen Angestellten zu zahlende Beitragssatz von 2,35 % setzt sich paritätisch aus einem Arbeitgeber- und einem Arbeitnehmeranteil zusammen und ist mit der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung zu vergleichen. Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr müssen einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten zahlen, dieser wird alleine vom Arbeitnehmer getragen. Der Aufschlag ist als Sonderbeitrag zu verstehen, das Kinderlose nicht auf eine Unterstützung ihres Nachwuchses für eine häusliche Pflege im höheren Lebensalter hoffen können.

Zum regulären Beitragssatz gibt es einige Ausnahmen, vor allem in der Zusammensetzung der Beitragszahlung. So zahlen auch Rentner verpflichtend in das System ein, tragen hierbei die 2,35 % hierbei jedoch komplett aufgrund des fehlenden Arbeitgebers. Die gleiche Situation gilt für Selbstständige und Freiberufler, allerdings können sich diese freiwillig für eine Mitgliedschaft im gesetzlichen Pflegesystem oder den eigenständigen Abschluss privater Vorsorgeprodukte entscheiden.

Beitragssätze – ein Blick in die Zukunft

Mit dem Beitragsanstieg von 0,3 Prozentpunkten im Jahr 2015 sowie den angekündigten 0,2 Prozentpunkten als weiteren Aufschlag wird die Finanzierung der gesetzlichen Pflegekasse in Deutschland erkennbar teurer. Generell wird es eine Herausforderung bleiben, den Beitragssatz über Jahre und Jahrzehnte hinweg stabil zu halten, gerade in Anbetracht einer wachsenden Zahl von Pflegebedürftigen. Dies gilt in gleicher Weise für die gesetzlichen Rückstellungen der Krankenkassen sowie der Rentenversicherung, die zumindest in den letzten Jahren von hohen Einnahmen profitieren konnten. Die langfristige Beitragsentwicklung und Belastung der Arbeitnehmer und Rentner bleibt somit abzuwarten.