Stationäre Pflege

Was ist stationäre Pflege?

Stationäre PflegeIm hohen Alter können Menschen zum Pflegefall werden. Das gilt auch für Patienten mit schweren Krankheiten oder nach tragischen Unfällen. Ist eine häusliche Betreuung unmöglich, kommt eine teil- oder vollstationäre Pflege infrage. So werden die Angehörigen entlastet, während der Pflegebedürftige entsprechend versorgt wird.

Wie kommt man in stationäre Pflege?

1. Teilstationäre Betreuung

Häufig ist die Familie tagsüber ausgelastet, da sie arbeiten muss. In diesem Fall kann der Betroffene nachts zu Hause wohnen bleiben und sich halbtags betreuen lassen. Dies geschieht im Rahmen der Nacht- oder Tagespflege in professionellen Pflegeeinrichtungen. Hier kümmert sich das Personal um den Patienten, bis er wieder heimgebracht wird. Diese Art der Pflege ist eine Kombination aus häuslicher und stationärer Pflege.

Die Pflegekasse übernimmt die Pflege- und Transportkosten sowie die Aufwendungen der sozialen Betreuung. Dafür müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung komplett privat finanziert werden. Es besteht eine finanzielle Höchstgrenze, die von der Pflegestufe des Patienten abhängig ist:

  • Pflegestufe 0: 231 Euro
  • Pflegestufe I: 468 Euro
  • Pflegestufe II: 1.144 Euro
  • Pflegestufe III: 1.612 Euro

Ist ein erheblicher Pflegeaufwand vonnöten, können die Zahlungen um bis zu 208 Euro (monatlich) aufgestockt werden.

2. Vollstationäre Pflege

Ab Pflegestufe III geht die Pflegekasse von einer vollstationären Betreuung aus. Es muss eine sogenannte Heimbedürftigkeit bestehen, das heißt eine teilstationäre Pflege ist ausgeschlossen. Diese Kriterien gelten als schlagkräftige Argumente für die vollstationäre Betreuung:

  • Fehlen einer Pflegeperson
  • Verwahrlosung des Pflegebedürftigen
  • keine Pflegebereitschaft der Angehörigen
  • Selbst- oder Fremdgefährdung des Pflegebedürftigen
  • Überforderung der Pflegeperson
  • mangelhafte Räumlichkeiten, die keine Pflege zulassen

Die finanziellen Leistungen sind entsprechend höher, decken aber nicht die Gesamtkosten ab. Maximal 75 Prozent des Heimentgelts werden von den Pflegekassen übernommen. Auch hier sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung meist aus eigener Tasche zu begleichen. Das sind die Leistungen für die einzelnen Pflegestufen:

  • Pflegestufe 0: 231 Euro
  • Pflegestufe I: 1.064 Euro
  • Pflegestufe II: 1.330 Euro
  • Pflegestufe III: 1.612 Euro

In Härtefällen kann sich der Betrag auf 1.995 Euro erhöhen.

Wie wird die Bezahlung geregelt?

Bevor die Pflegekasse finanzielle Unterstützung leistet, sind vier Punkte zu erfüllen:

  1.  Es muss ein Nachweis über die Vorversicherungszeit erbracht werden. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre in der Pflegeversicherung versichert war.
  2. Die Pflegebedürftigkeit ist ein weiteres Kriterium. Pflegebedürftig ist, wer für mindestens 6 Monate fremde Hilfe benötigt, wie etwa bei der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und häuslichen Versorgung.
  3. Eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung muss vorliegen, sofern eine vollstationäre Pflege gewünscht ist. Fehlt dieses Dokument, zahlt die Pflegekasse lediglich auf Basis der teilstationären Betreuung.
  4. Damit die Pflegekasse von der Bedürftigkeit erfährt, sind die entsprechenden Formulare auszufüllen. Ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter hilft weiter.

Sollte eine Betreuung vorübergehend unmöglich sein, können pflegebedürftige Menschen die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Für maximal 4 Wochen werden bis zu 1.612 Euro von der Pflegekasse übernommen. Im Kalenderjahr kann diese Summe auf 3.224 Euro erhöht werden, sofern unverbrauchte Mittel vorhanden sind.