Pflegestufen bis zum 1.1.2017

PflegestufenIn Deutschland wurde das Ausmaß an Pflegebedürftigkeit bis Anfang dieses Jahres mittels der sogenannten Pflegestufen festgelegt. Diese Festlegung erfolgte entweder durch den sozialmedizinischen Dienst oder den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Die Einstufung legte genau fest, wie hoch der tägliche Zeitbedarf für eine Pflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung des Betroffenen ist. Je höher die Pflegestufe, desto größer war der Pflegebedarf. Die Pflegestufen galten sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege.

Warum gab es in Deutschland Pflegestufen?

Neben der Krankenversicherung gibt es in Deutschland auch noch eine Pflegeversicherung. Diese sichert die Versicherten für den Fall ab, dass sie pflegebedürftig werden. Versicherungspflichtig sind alle Mitglieder der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Wer pflegeversichert ist, der hat einen rechtlichen Anspruch auf ein entsprechendes Pflegegeld. Die pflegebedürftigen Menschen brauchen im Alltag fachmännische Unterstützung von Pflegekräften, die ihnen mit der Körperpflege oder bei Besorgungen helfen. Die verschiedenen Pflegestufen wurden in Deutschland eingeführt, damit genau festgelegt werden kann, wie hoch der Pflegebedarf einer jeweiligen Person ist. Zusätzlich wurde über die Pflegestufe die Höhe des Pflegegelds festgelegt. Alle Leistungen und finanziellen Ansprüche der pflegebedürftigen Menschen waren von ihrer jeweiligen Pflegestufe abhängig – so wie es seit dem 1. Januar 2017 mit den Pflegegraden geregelt ist.

So funktionierte die Einstufung im Detail

Die Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe wurde direkt bei der Krankenkasse beantragt. Die Krankenkasse entsandte dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes. Dieser stellte den täglich notwendigen Zeitbedarf für die Pflege und Hilfe fest und gruppierte den Patienten in eine passende Pflegestufe ein. Der Pflegebedürftige erhielt schließlich ab dem Zeitpunkt seiner Antragstellung ein entsprechendes Pflegegeld von der Pflegekasse. Mit dieser finanziellen Absicherung sollten die nötigen Pflegemaßnahmen bezahlt werden. Bei der Einstufung spielte der Zeitaufwand die wichtigste Rolle. Je mehr Zeit für die tägliche Hilfe und Grundpflege benötigt wurde, desto höher war die Pflegestufe. Dieses Vorgehen bei der Einstufung hat sich seit dem 1. Januar 2017 teilweise verändert, der Ablauf der Antragstellung und das Entsenden der Gutachter jedoch ist grundsätzlich gleich geblieben.

Bei der Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) lag der tägliche Hilfebedarf bei 90 Minuten. Davon entfielen mindestens 45 Minuten für die Grundpflege. Bei der Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit) wurden täglich 3 Stunden benötigt. Davon nahm die Grundpflege mindestens 2 Stunden in Anspruch. Menschen mit der Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) benötigten einen täglichen Hilfebedarf von 5 Stunden. Die Grundpflege erfolgte rund um die Uhr und musste täglich mindestens 4 Stunden betragen. Menschen, die an einer Demenz oder an einer ähnlichen Krankheit litten und deren täglicher Pflegeaufwand nicht die erste Pflegestufe rechtfertigte, erhielten die Pflegestufe 0. Sie hatten gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen.

Die Pflegestufen wurden verbessert

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in das deutsche Sozialversicherungssystem integriert. Personen, die ihr Leben lang Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt haben, sollen im Pflegefall nicht auf die Sozialhilfe angewiesen sein. Die Pflegestufen spielten in Kombination mit dem Pflegegeld eine sehr wichtige Rolle für ältere Menschen. Durch eine individuelle Einstufung pflegebedürftiger Menschen kann sichergestellt werden, dass diese ausreichend versorgt werden und eine entsprechende finanzielle Hilfe erhalten.

Bisher gab es in Deutschland die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3. Seit dem 1. Januar werden durch die Pflegestärkungsgesetze Pflegegerade eingeführt, die die Pflegestufen ersetzen. Dabei wird auch genau zwischen geistigen, psychischen sowie körperlichen Einschränkungen unterschieden. Die allgemeine Situation der Pflegebedürftigen in Deutschland sowie ihrer Angehörigen soll durch die umfassenderen Pflegegrade verbessert werden.