Pflegestufe 1

Was war die Pflegestufe 1?

Pflegebedürftige Menschen wurden in Deutschland bis zum 1. Januar 2017 im Hinblick auf den Umfang des Hilfebedarfs in Pflegestufen eingeteilt. Je höher der Pflegeaufwand, desto höher die Pflegestufe. Die Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) war die erste der 3 klassischen Pflegestufen. Personen mit der Pflegestufe 1 benötigten bei der Körperpflege, der Mobilität oder bei der Ernährung bei mindestens 2 Verrichtungen aus einem oder auch aus allen Bereichen mindestens einmal pro Tag Hilfe. Zusätzlich benötigten Sie mehrmals in der Woche Hilfe bei verschiedenen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Der Hilfebedarf in der Pflegestufe 1 lag bei mindestens 90 Minuten pro Tag. Von dieser Zeit mussten wenigsten 45 Minuten auf die Grundpflege des Pflegebedürftigen entfallen. Zur Grundpflege gehören unter anderem das Waschen, die Zahnpflege, das Rasieren, das Kämmen und die Darm- sowie Blasenentleerung. Für die zeitliche Berechnung des Bedarfs spielte es keine Rolle, ob die Pflege von einem Laien oder von professionellen Pflegekräften vorgenommen wurde.

Wie erhielt man Pflegestufe 1?

Die Einstufung in eine passende Pflegestufe wurde nicht automatisch vorgenommen. Die pflegebedürftigen Menschen mussten die Einstufung selbst bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ein formloses Schreiben genügte für diesen Zweck. Der Tag, an dem der Antrag bei der Krankenkasse einging, entschied direkt über den Beginn der finanziellen Ansprüche. Lag noch keine Pflegestufe vor, so übernahm die Pflegekasse keinerlei Kosten. Aus diesem Grund sollten pflegebedürftige Menschen sich zeitnah einstufen lassen. Dieses Vorgehen hat sich auch seit dem 1. Januar 2017 und der hiermit verbundenen Umstellung auf Pflegegrade nicht verändert.

Bevor die Pflegekasse über die Leistungen entschied, musste die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen vor Ort von einem Fachmann beurteilt werden. In der Regel erfolgte die Beurteilung durch einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Dieser stellte genau fest, welche Art von Hilfe notwendig ist und schlug der Pflegekasse eine angemessene Pflegestufe vor. Um von der Kasse in die Pflegestufe 1 oder in eine höhere Stufe eingestuft zu werden, mussten die Patienten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Betroffene, die mit der Entscheidung ihrer Pflegekasse nicht zufrieden waren, konnten Widerspruch einlegen. Waren die Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 nicht vorhanden, so konnte der Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes alternativ auch die Pflegestufe 0 vorschlagen. Generell war für jede höhere Pflegestufe eine erneute Beurteilung von Nöten. Menschen mit einer Pflegestufe wurden regelmäßig zu Hause besucht und befragt. Hatte sich der Hilfebedarf vergrößert, so wurde in der Regel eine neue Pflegestufe vergeben.

Was erhielt man bei Pflegestufe 1?

Pflegebedürftige konnten zwischen den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld wählen. Auch eine Kombination aus beiden Leistungen war möglich. Zu den Pflegesachleistungen zählten alle Leistungen, die durch professionelle Pflegekräfte erbracht werden. Entschieden sich die Pflegebedürftigen für das Pflegegeld, so wurden sie von ihren Angehörigen gepflegt. Das Pflegegeld und auch die Sachleistungen hingen direkt von der Pflegestufe ab. Je höher die Pflegestufe war, desto höher wurden die finanziellen Leistungen.

Menschen in der Pflegestufe 1 erhielten pro Monat 244 Euro Pflegegeld. Zusätzlich hatten sie einen Anspruch auf sachliche Pflegeleistungen im Wert von maximal 468 Euro pro Monat. Lag ein erheblicher allgemeinem Betreuungsbedarf vor, dann waren die monatlichen Leistungen höher. In einem solchen Fall erhielten die Pflegebedürftigen 316 Euro Pflegegeld pro Monat und zusätzliche Sachleistungen im Wert von bis zu 689 Euro.