Härtefallregelung

Sind Menschen pflegebedürftig, werden Sie unter normalen Umständen in die in Deutschland gültigen Pflegestufen 0 bis 3 eingeteilt. Nicht immer reichen die darin enthaltenen Maßnahmen jedoch aus, um den Patienten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. In diesen Fällen tritt die Härtefallregelung in Kraft: Sie dient dazu, besonders schwer erkrankten Menschen eine aufwendigere, intensivere Pflege und höhere monatliche Bezüge zukommen zu lassen.

Wann gilt die Härtefallregelung?

Um festzustellen, ob ein Patient unter die Härtefallregelung fällt, ist eine genaue Untersuchung des Pflegeaufwands notwendig. Die Person muss sich bereits in Pflegestufe 3 befinden. DarüberHärtefallregelung hinaus müssen die Pflegemaßnahmen, welche der Patient benötigt, weit über die eigentlich in dieser Pflegestufe enthaltenen Maßnahmen hinausgehen. Die genauen Anforderungen fallen umfassend und komplex aus, sodass ein Sachverständiger unbedingt notwendig ist, um einen Härtefall auszusprechen oder nicht. Beispiele sind unter anderem:

  • Eine Grundunterstützung für die Körperpflege muss mindestens sechs Stunden täglich erfolgen.
  • Mindestens drei Mal muss diese Unterstützung auch nachts gegeben sein, wodurch eine zweite Pflegekraft erforderlich wird.
  • Eine Pflegeperson muss praktisch 24 Stunden täglich zur Verfügung stehen, da der Patient ansonsten sein Leben nicht mehr selbstständig führen kann.

Dazu benötigen Patienten in Härtefallregelung Unterstützung bei der Ernährung und auch der Mobilität, nicht selten können sich diese Menschen nicht mehr selbstständig von A nach B bewegen. Zur Pflege gelten auch Unterstützungsleistungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, die der Patient aufgrund von Erkrankungen wie Demenz, Parkinson oder anderen neurologischen Schäden nicht mehr selbst durchführen kann.

Welche Krankheiten führen typischerweise zur Härtefallregelung?

Unter anderem die folgenden Krankheiten können(!) dafür verantwortlich sein, dass eine Härtefallregelung eintritt. Je nach Grad der Erkrankung muss dieser Fall jedoch nicht gegeben sein:

  • Schwere Schäden am Gehirn, welche die Sinne stark beeinträchtigen oder auch neurologische Schäden hervorrufen.
  • Schwere Demenz, die dafür verantwortlich ist, dass der Patient selbst einfachste Aufgaben vergisst und/oder nicht mehr durchführen kann.
  • Spastik sowie schwere (Querschnitts-)Lähmungen.
  • Lebensbedrohliche Krankheiten im Endstadium wie Krebs, Multiple Sklerose oder AIDS.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus Krankheiten, die zu einer Härtefallregelung führen können. Es muss jedoch nicht unbedingt eine Krankheit vorliegen: Patienten, die “einfach” aufgrund eines hohen Alters ebenfalls eine permanente Pflege benötigen, fallen ebenfalls in diese Kategorie.

Mit welchen Bezügen ist unter der Härtefallregelung zu rechnen?

Patienten, welche die Pflegestufe 3 erreicht haben und eine Härtefallregelung zugesprochen bekommen, erhalten seit Anfang 2015 eine Leistung in Höhe von 1.995 Euro. Im Jahr 2014 waren es noch 1.918 Euro, der Pflegesatz stieg also um etwa 4 %. Dabei spielt es keine Rolle, ob “nur” eine Härtefallregelung vorliegt oder diese in Verbindung mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz stattfindet. Die Pflegeleistung bleibt bestehen. Ebenfalls nebensächlich ist der Ort der Pflege: Sowohl bei der Unterbringung in einem Pflegeheim als auch bei der Pflege zu Hause durch eine professionelle Pflegekraft erfolgt ein Bezug der vollen Leistungen. Bei der Pflege zu Hause besteht zusätzlich ein monatlicher Anspruch auf Hilfsmittel, die zu dem genannten Geldbetrag addiert werden.

Ab 2017 tritt eine neue Regelung in Kraft, welche die derzeitigen Pflegestufen überarbeitet und dann fünf statt der bisherigen drei Stufen einführt. Die Härtefallregelung bleibt jedoch auch dann als maximale Pflegestufe bestehen.