Pflegestufe 2

 Was ist die Pflegestufe 2?

Um den Grad der Pflegebedürftigkeit und die damit einhergehende Pflegestufe bewertbar zu machen, hat der Gesetzgeber eindeutige Kriterien festgelegt. Pflegestufe 2 bedeutet Schwerpflegebedürftigkeit. Betroffene, die mindestens drei Mal am Tag, zu verschiedenen Tageszeiten, zusammengerechnet für durchschnittlich mindestens drei Stunden, Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität und bei der Ernährung benötigen, und die darüber hinaus mehrfach pro Woche auf Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich angewiesen sind, werden der Pflegestufe 2 zugeordnet.

Antrag auf Einstufung in Pflegestufe 2

Wenn die notwendigen Hilfeleistungen so umfangreich geworden sind, dass die Voraussetzungen für die Pflegestufe 2 erfüllt sein könnten, sollte der Betroffene bzw. seine Angehörigen bei der zuständigen Krankenkasse entweder einen Erstantrag oder einen Antrag auf Höherstufung stellen. Hierzu gibt es keine besonderen Formulare oder Vorschriften. Ein formloser, schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse mit dem Hinweis auf mögliche Schwerpflegebedürftigkeit genügt. Die Krankenkasse übergibt den Antrag an ihre Pflegekasse. Die Pflegekasse setzt sich zeitnah mit dem Pflegebedürftigen bzw. mit der ihn betreuenden Person in Verbindung und schickt vorab einige Informationsbroschüren und ein Pflegetagebuch.

Gleichzeitig beauftragt sie den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) mit einer Begutachtung der konkreten Pflegesituation. Die Mitteilung des Begutachtungstermins erfolgt in der Regel zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Besuch des Gutachters. Während dieser Zeit sollten die pflegenden Personen das Pflegetagebuch sorgfältig führen und sich gegebenenfalls Notizen bezüglich weiterer Handreichungen oder Alltagshilfen machen.

Im Rahmen der Begutachtung machen sich die Mitarbeiter des MDK ein Bild von der aktuellen Pflegesituation vor Ort und beraten die Angehörigen individuell. Das fertige Gutachten schickt das MDK innerhalb weniger Tage an die Pflegekasse. Diese entscheidet anhand der dargelegten Fakten über die Einstufung oder Höherstufung in die Pflegestufe 2. Der gesamte Vorgang, vom Antrag bis zu seiner Bewilligung dauert maximal vier bis fünf Wochen.

Die Leistungen für Personen mit Pflegestufe 2 im Überblick

Je nach Unterbringung, also entweder zu Hause (ambulant), teilstationär oder stationär, erbringt die Pflegeversicherung bei Pflegestufe 2 sehr unterschiedliche Leistungen.

  • Ambulante Pflege

Pflege zu Hause: Der Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 hat Anspruch auf Pflegegeld. Dieses beträgt aktuell 458 Euro, wenn die Pflegeleistungen ausschließlich von Angehörigen übernommen werden. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die gesamte Pflege, kann er gegenüber der Pflegekasse maximal 1144 Euro als sogenannte Sachleistung geltend machen. Teilen sich Angehörige und Pflegedienst die Arbeit, werden die entsprechenden Anteile individuell ermittelt und entsprechend vergütet.

Verhinderungspflege: Personen mit Pflegestufe 2 können zusätzlich zu den genannten Leistungen bis zu 42 Tage jährlich eine Verhinderungspflege beanspruchen, die von den Pflegekassen mit bis zu 2418 Euro finanziert wird. Diese Leistung greift immer dann, wenn die pflegenden Angehörigen Urlaub machen oder anderweitig verhindert sind.

Finanzierung von Hilfsmitteln: Ambulant betreute Menschen mit Pflegestufe 2 haben bei Bedarf ein Anrecht auf die Finanzierung von Hilfsmitteln, wie beispielsweise Rollatoren, Rollstühlen, Duschhockern, WC-Sitzen oder Hausnotrufen. Pflegemittel zum Verbrauch, wie Inkontinenzmaterial oder Verbandsstoffe bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 40 Euro im Monat. Umbauten am Wohnraum, die zwecks Pflege erforderlich sind, werden auf Antrag bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Umbaumaßnahme unterstützt.

Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige, die keine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, können bei rasch fortschreitender Verschlechterung des Gesundheitszustandes, nach einem Krankenhausaufenthalt oder während der Wartezeit auf einen Hospiz- bzw. Heimplatz, Kurzzeitpflege beantragen. Die Inanspruchnahme kann bis zu 56 Tage pro Jahr erfolgen, wobei die Pflegekasse die entsprechende Maßnahme mit bis zu 3224 Euro fördert.

  • Teilstationäre Pflege

Personen mit Pflegestufe 2, die eine Tages- oder Nachtpflege in einer dafür vorgesehenen Einrichtung in Anspruch nehmen, bekommen von der Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von bis zu 1144 Euro.

  • Vollstationäre Pflege

Bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegestufe 2 aktuell 1330 Euro pro Monat. Dieser Betrag reicht allerdings nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu decken. Der Restbetrag ist dementsprechend privat zu finanzieren.