Pflegegeld

Pflegegeld gehört zu den wichtigsten Leistungen, die das deutsche Pflegeversicherungssystem an ihre Leistungsempfänger auszahlt. Wie es der Name bereits aussagt, handelt es sich um eine Pflegegeldfinanzielle Leistung in Euro, die dem Pflegebedürftigen direkt überwiesen wird. Abzugrenzen hiervon sind Pflegesachleistungen, bei denen die Pflegekasse Kosten für eine ambulanten oder stationären Pflege übernimmt und diese Dienstleistungen direkt mit dem jeweiligen Pflegedienst abrechnet.

Pflegegeld wird ausschließlich gewährt, wenn der Pflegebedürftige sich seine Betreuung selbst beschafft und nicht auf einen professionellen Anbieter zurückgreift. Neben dem wichtigsten Fall einer Auszahlung nach Einstufung in eine der drei gesetzlichen Pflegestufen wird Pflegegeld auch gemäß der gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt.

Wann und wofür wird Pflegegeld ausgezahlt?

Die Auszahlung von Pflegegeld findet ausschließlich statt, wenn bei einem Antragsteller eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Einstufung in eine Pflegestufe (zukünftig: Pflegegrade) stattfand. Auch Demenzkranke und andere im Alltag eingeschränkte Personen können Pflegegeld beantragen, was bislang durch die Pflegestufe 0 erfasst wurde und im System der fünf Pflegegrade besser berücksichtigt wird. Für die generelle Auszahlung von Pflegegeld spielt der ermittelte Pflegegrad keine Rolle, allerdings beeinflusst dieser die Höhe des monatlich gewährten Betrags.

Pflegegeld ist steuerfrei und steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Beispielsweise wird es ihm möglich, das Geld zur Sicherung seiner generellen Lebensführung einzusetzen oder hiermit Umbauten im Wohnumfeld vorzunehmen, um seinen Alltag einfacher zu gestalten. Ausgezahlt wird Pflegegeld dabei nur, wenn eine private Betreuung des Pflegebedürftigen durch Angehörige stattfindet. Die Kombination mit Pflegesachleistungen ist möglich, sofern der Betroffene anteilig von nahestehenden Personen und einem professionellen Pflegedienst betreut wird.

In welcher Höhe wird Pflegegeld gezahlt?

Das Pflegegeld wurde seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung immer wieder erhöht, die letzte Änderung ergab sich im Jahr 2015. Seit diesem Zeitpunkt werden für Pflegebedürftige in der Pflegestufe I 244 Euro gezahlt, in der Pflegestufe II 458 Euro sowie in der Pflegestufe III 728 Euro. Mit Neueinführung der Pflegestufe 0 im Jahr 2013, beispielsweise für Demenzkranke, wird Betroffenen 123 Euro ausgezahlt. Im Falle einer eingeschränkten Alterskompetenz wird Betroffenen in den Pflegestufen I und II ein Aufschlag von knapp 100 Euro gewährt.

Mit Umstellung auf fünf Pflegegrade in der Pflegereform 2016/17 müssen sich Betroffene auf neue Leistungshöhen einstellen. Das Pflegegeld im Pflegegrad 1 ist mit 125 Euro mit der bisherigen Pflegestufe 0 zu vergleichen. Die ambulanten Geldleistungen steigen in den folgenden Pflegegraden auf 316, 545 sowie 728 Euro an, im Pflegegrad 5 werden 901 Euro gewährt. Bei einer bisherigen Einstufung in die Pflegestufen II und III kann es demnach zu einem Abzug oder Aufschlag auf das bisherige Pflegegeld kommen.

Wie wird Pflegegeld in Deutschland finanziert?

Ähnlich wie Pflegesachleistungen wird das Pflegegeld als Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems über die Beiträge der sozialversicherten Erwerbstätigen finanziert. Die Beiträge lagen 2015 bei 2,35 % des Bruttolohns und wurden gleichermaßen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Im Zuge der Pflegeversicherungsreform 2016/17 wird ein Beitragsaufschlag von 0,2 Prozentpunkten vorgenommen, um das System finanziell zu stabilisieren. Aufgrund der neu eingeführten Pflegegrade mit einer höheren Maximalleistung sowie einer generell schnelleren Gewähr von Pflegegeld ist der höhere Beitragssatz für die zu erwartenden Zusatzkosten unverzichtbar.