24-Stunden-Pflege

Eine helfende Hand, die immer für Sie da ist und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht: Die 24-Stunden-Pflege erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um die Betreuungsform in den eigenen vier Wänden.

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24-Stunden-Pflege

Was ist eine 24-Stunden-Pflege?

Bei der 24-Stunden-Pflege lebt eine Hilfskraft direkt mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach. In dem Haus oder in der Wohnung Ihres Angehörigen ist die unterstützende Betreuungsperson stets vor Ort. Die maximal zulässige Wochenarbeitszeit für Angestellte liegt in Deutschland bei circa 60 Stunden. Daher arbeiten natürlich auch 24-Stunden-Pflegekräfte nicht rund um die Uhr. Die Bezeichnung der “24-Stunde-Pflege” soll eher verdeutlichen, dass immer jemand in unmittelbarer Rufnähe ist.

Welche Aufgaben übernimmt eine 24-Stunden-Pflege?

Die Aufgaben einer Kraft im Bereich der 24-Stunden-Pflege sind vielfältig und können je nach Vereinbarung individuell ausfallen. So übernimmt die Hilfskraft meist alle grundpflegerischen Aufgaben. Das heißt, sie unterstützt den Betroffenen bei Aufgaben der Körperpflege, wie dem Waschen oder Baden, bei Toilettengängen sowie bei der Zubereitung von Nahrung. Darüber hinaus betreut die Kraft die Person im Alltagsgeschehen. Dabei begleitet der Betreuer Ihren Angehörigen zu Terminen, motiviert ihn zu gemeinsamen Spaziergängen und beschäftigt sich auch auf zwischenmenschlicher Ebene mit ihm, beispielsweise bei einem gemütlichen Brettspiel. Auch alltägliche Aufgaben im Haushalt oder Garten werden von der Betreuungsperson je nach Einschränkung der pflegebedürftigen Person übernommen.

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Welche Vorteile bringt eine 24-Stunden-Pflege mit sich?

Die 24-Stunde-Pflege bringt sowohl für pflegebedürftige Personen selbst als auch für deren Angehörige zahlreiche Vorteile mit sich. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Die betroffene Person kann in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und dennoch intensiv versorgt werden.
  •  Ihr Angehöriger ist stets sicher und versorgt. Sie werden somit entlastet.
  • Die betreuende Person kann sich Ihrem Angehörigen voll und ganz widmen und dadurch nicht nur pflegerische Tätigkeiten erledigen, sondern auch ein Gefühl von Geborgenheit für den Betroffenen schaffen.

Wie kann ich eine 24-Stunden-Pflege beauftragen?

Wenn auch Sie eine 24-Stunden-Pflege beauftragen möchten, gibt es zur Verwirklichung Ihres Wunsches unterschiedliche Möglichkeiten.

Vermittlung durch eine Agentur

Zum einen können Sie eine Agentur aufsuchen, die eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen vermittelt. Hierbei übernimmt die Agentur jegliche Kommunikation mit einem weiteren Entsendeunternehmen, das in der Regel auch für die Versicherung der Pflegekraft zuständig ist. Die sogenannte A1-Bescheinigung versichert Ihnen in diesem Fall, dass alle notwendigen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Aufgrund des deutschen Mindestlohns kann eine Pflegekraft in diesem Fall nicht unter 2.000 Euro pro Monat legal beauftragt werden.

Beauftragung einer selbstständigen Person

Darüber hinaus können Sie eine selbstständige Person beauftragen, beispielsweise aus Osteuropa. In diesem Fall verfügt die pflegende Person über ein Gewerbe. Hier besteht unter Umständen jedoch das Risiko der sogenannten “Scheinselbstständigkeit”. Dabei laufen Sie als Auftraggeber Gefahr, unter anderem Sozialabgabe nachzahlen zu müssen. Der Stundenlohn wird von der Betreuungsperson selbst bestimmt. Dadurch variieren die Kosten bei dieser Beauftragungsmöglichkeit stark.

Beauftragung als Arbeitgeber

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie selbst als Arbeitgeber eine Pflegekraft einstellen. Sie sind dann dafür verantwortlich, alle Pflichten und Rechte gemäß des deutschen Arbeitsrechts einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialleistungen, der Kündigungs- und Versicherungsschutz sowie die Einhaltung von Urlaubsansprüchen. In diesem Fall müssen Sie als Arbeitgeber in der Regel mehrere Kräfte gleichzeitig anstellen und bezahlen. Die Kosten steigen somit auf mindestens 5.000 Euro monatlich.

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Wie stelle ich sicher, dass meine 24-Stunden-Pflege seriös ist?

Neben der Vorlage der notwendigen A1-Beschäftigung bei der Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Ausland, sollten Sie immer alle Dokumente gewissenhaft prüfen. Dazu gehören auch Verträge, die eine Pflegekraft aus dem Ausland mit ihrem Arbeitgeber dort geschlossen hat. Die Vermittleragentur sollte idealerweise einer deutschen Gesellschaftsform unterliegen. Das heißt, dass Sie beispielsweise als GmbH eingetragen ist und sich somit an das deutsche Recht halten muss. Erfahrungswerte von Freunden von Bekannten helfen Ihnen zusätzlich, eine Agentur einzuordnen. Zudem sollte eine Agentur jederzeit für Sie erreichbar sein und Ihre Fragen freundlich und kompetent beantworten können. Ein schriftlicher Vertrag über die Vermittlung sichert Sie darüber hinaus ab.

Wie finanziere ich eine 24-Stunden-Pflege?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft variieren je nach Art der Beschäftigung. Grundsätzlich werden die anfallenden Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 bis 5 können ihr Pflegegeld jedoch unterstützend zur Finanzierung einer 24-Stunde-Pflege einsetzen. Des weiteren können auch das Kurzzeitpflegegeld sowie der Entlastungsbetrag genutzt werden.