Ambulante Pflege zu Hause

Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen. Dabei können sie inzwischen von zahlreichen Unterstützungsangeboten Gebrauch machen. Eins davon ist die ambulante Pflege. Bei dieser kommt ein ambulanter Pflegedienst zum Einsatz, der Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Pflege zu Hause unterstützt. Wir haben Ihnen die Vorteile und alle wichtigen Informationen auf einen Blick zusammengestellt.

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Die Aufgaben einer ambulanten Pflege

Der Einsatz einer ambulanten Pflege entlastet Angehörige in ihrem Privat- und Berufsleben. Zu den typischen Aufgabe der ambulanten Pflege gehören unter anderem grundpflegerische Tätigkeiten wie:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Lagerung, Mobilität und Ernährung
  • die hauswirtschaftliche Versorgung
  • Krankenpflege bis hin zur Beratung
  • Terminvereinbarungen und Begleitung zum Beispiel zum Arzt oder zu Behörden
  • individuelle Aufmerksamkeit wie Gespräche, Spaziergänge und Ausflüge, Gesellschaftsspiele, Organisation von Besuchen, Kirchgängen etc.

Wie erhält man ambulante Pflege zu Hause?

Der erste Schritt besteht darin, bei der Pflegekasse einen Feststellungsantrag der Pflegebedürftigkeit des zu pflegenden Angehörigen zu stellen. Das ist auch dann der Fall, wenn ein bereits bestehender Pflegegrad erhöht werden soll. Der Antrag kann bei der Pflegekasse von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einer bevollmächtigen Person gestellt werden. Dabei bietet der Hausarzt in der Regel gerne seine Unterstützung an.

Nachdem der Antrag erfolgreich eingereicht und bearbeitet wurde, vereinbart die Pflegekasse mit Ihnen einen Begutachtungstermin. Diese Begutachtung beinhaltet verschiedene Tests, in denen die Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeiten des Pflegebedürftigen überprüft werden. So wird festgestellt, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorhanden ist. Anschließend teilt der Gutachter der Pflegekasse mit, welcher Pflegegrad ermittelt wurde und ob die Pflege über einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine private Pflegeperson ausgeführt werden soll. Der Pflegegrad entscheidet darüber, inwiefern ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht und wie hoch diese ausfallen. Über die Pflegeleistungen kann dann der ambulante Pflegedienst finanziert werden.

Wer führt die ambulante Pflege zu Hause durch?

Qualifizierte Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten, die einen sogenannten “Versorgungsvertrag” mit der Pflegekasse abgeschlossen haben, führen die ambulante Pflege durch. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass es sich um einen zugelassenen, ambulanten Pflegedienst handelt, der eine fachgerechte Pflege gewährleistet. Das Pflegeversicherungsgesetz bestimmt, welche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ein Pflegedienst leisten muss. Sollen weiteren Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel die Pflege eines Haustieres, fallen zusätzlich Kosten an.

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Wie wird die Bezahlung geregelt?

Die Bezahlung der ambulanten Pflege über die Pflegeversicherung wird als Sachleistung und in Form von Pflegegeld abgewickelt. Wird die Sachleistung in Anspruch genommen, zahlt die Pflegeklasse direkt an den gewählten Pflegedienst. Falls das Pflegegeld wiederum an die pflegebedürftige Person selbst ausgezahlt wird, so kann es eigenständig dafür eingesetzt werden, pflegende Freunde, Nachbarn, Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. Damit auch so eine angemessene Pflege gewährleistet ist, wird regelmäßig eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst durchgeführt.

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